Entschädigung von ehemaligen Zwangsarbeiter:innen
Zwangsarbeiter:innen, die während des Nationalsozialismus in Deutschland arbeiteten, erhielten nach dem Zweiten Weltkrieg in vielen Fällen keine Entschädigung.
In den meisten Fällen kehrten ehemalige Zwangsarbeiter:innen nach 1945 in ihre Heimatstaaten zurück. Das deutsche „Bundesentschädigungsgesetz“ von 1953 schloss jedoch NS-Opfer aus, die im Ausland lebten und nicht aus rassistischen oder politischen Gründen verfolgt wurden. Allerdings leistete die Bundesrepublik ab 1952 ber sog. „Globalabkommen“ Zahlungen an einzelne, zumeist westeuropäische, Staaten.
Die DDR verstand sich als einen „antifaschistischen“ Staat, der mit dem Erbe des Nationalsozialismus brach und lehnte Entschädigungen für ausländische NS-Opfer ab.
In den 1990er Jahren stieg der politische Druck auf Deutschland beim Thema Entschädigungszahlungen für ehemalige Zwangsarbeiter:innen und andere Opfer des Nationalsozialismus. Daraufhin wurde im Jahr 2000 die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“ gegründet. Der Stiftung wurde ein Fond von 10 Milliarden DM zur Verfügung gestellt, rund die Hälfte dieser Summe stellten deutsche Unternehmen. Aus diesem Fond erhielten ehemalige Zwangsarbeiter:innen in den darauffolgenden Jahren einmalige Zahlungen zwischen 500 – 7.700 €. Dies war u. a. ein wichtiger symbolischer Schritt zur Anerkennung ihres leidvollen Schicksals während des Zweiten Weltkriegs.
Weitere Informationen zu Entschädigungen von ehemaligen Zwangsarbeiter:innen finden Sie auf der Seite des Interview-Archivs „Zwangsarbeit 19439-1945„.