Kommissarbefehl
Der „Kommissarbefehl„ des Obersten Kommandos der Wehrmacht (OKW) [Richtlinien für die Behandlung politischer Kommissare] vom 6. Juni 1941 ist einer der verbrecherischen Befehle des Vernichtungskriegs gegen die Sowjetunion. Alle politischen Offiziere der Roten Armee sollten nicht als Kriegsgefangene behandelt, sondern sofort erschossen werden. Die politischen Offiziere waren in der Roten Armee u. a. für die ideologische Arbeit zuständig und galten für die Nationalsozialisten als ideologische Feinde. Sein ursprüngliches Ziel, den Widerstandswillen der sowjetischen Truppen zu schwächen, verfehlte der Befehl und wurde im Mai 1942 von Hitler ausgesetzt.
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