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Feind des Volkes

AlsFeind des Volkeswurden in der Regierungszeit von Iosif Stalin in der Sowjetunion Gegner des herrschenden Regimes gebrandmarkt. In der Regel wurden die Menschen falsch beschuldigt, antirevolutionäre Verbrechen“ (Artikel 58 des Strafgesetzbuches der Sowjetunion) begangen zu haben. In der Sowjetunion wurden zwischen 1921–1953 nach diesem Paragrafen über 3.700.000 Menschen verurteilt, 642.980 davon bekamen die Todesstrafe.